Was «Wechsel» bei der Säule 3a bedeutet
In der Schweiz gibt es zwei grundlegend verschiedene Vorgänge, die umgangssprachlich oft «Säule 3a wechseln» genannt werden — und der wichtigste Hebel ist die Direktüberweisung:
- Portierung / Übertrag — das bestehende Vorsorgekapital wird von einer anerkannten 3a-Einrichtung direkt auf eine andere übertragen. Solange das Geld keinen Privat-Account berührt, bleibt die Säule 3a steuerlich unverändert: Keine Einkommens-, keine Kapitalauszahlungssteuer.
- Auflösung — das Geld wird auf ein Privatkonto ausbezahlt. Das löst sofort die Kapitalauszahlungssteuer aus (separat vom Einkommen, kantonal unterschiedlich). Aus steuerlicher Sicht ist eine Auflösung fast immer ein Verlustgeschäft.
Eine besondere Form ist die Übertragung in eine Freizügigkeitsstiftung bzw. auf ein Freizügigkeitskonto. Dieses Gefäss wird genutzt, wenn die Vorsorge nicht weiter in der Säule 3a verbleiben soll — etwa weil man den Maximalbetrag aus einer alten 3a nicht mehr aktiv einzahlt und keine Wohnung kaufen will. Die Bezugsberechtigung und die Auszahlungssteuer unterscheiden sich hier von einem aktiven 3a-Konto.
Das Vorsorgekapital in der Säule 3a ist steuerlich privilegiert, solange es in einer anerkannten Vorsorgeeinrichtung bleibt. Verlässt es diesen «Tunnel», wird der gesamte Vorteil rückwirkend entzogen. Darum ist die Portierung zwischen Einrichtungen — nicht die Auszahlung — fast immer der richtige Weg.
Die vier Wege des Wechsels
Nicht jeder Wechsel sieht gleich aus. Welche Schritte nötig sind, hängt vor allem davon ab, von welcher Einrichtung du weg und zu welcher du hin wechselst.
1. Versicherung → Bank oder Fintech
Der häufigste Fall. Du kündigst die 3a-Lebensversicherung fristgerecht und lässt den Rückkaufswert direkt auf ein neu eröffnetes 3a-Konto bei VIAC, finpension, Frankly oder Selma überweisen. Vorteile: tiefe Gebühren, breite ETF-Auswahl, schneller Online-Zugang. Nachteil: die Versicherung verlangt eine handschriftlich unterschriebene Kündigung per Einschreiben.
2. Versicherung → Freizügigkeitsstiftung
Typisch bei einem Jobwechsel, Selbständigkeit oder wenn du gerade keine neuen Einzahlungen mehr leisten willst. Du überträgst das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitsstiftung. Vorteile: kein Tagesgeschäft, kaum Gebühren. Nachteil: keine Renditechance — das Geld bleibt auf einem Zinskonto mit sehr tiefem Zinssatz.
3. Bank → Bank (interner Strategie- oder Anbieterwechsel)
Du wechselst zum Beispiel von einer Banklösung zu VIAC, weil die ETF-Auswahl oder die Plattformgebühren dort besser passen. Reine Direktüberweisung zwischen 3a-Einrichtungen, keine Kapitalauszahlungssteuer. Bearbeitungsdauer typischerweise 2–4 Wochen, oft vollständig digital über die neue Einrichtung.
4. Mehrere 3a-Konten zusammenführen
Wer im Lauf der Jahre mehrere 3a-Konten eröffnet hat (z. B. weil der Arbeitgeber eine Eröffnung verlangt hat), kann diese auf ein einziges aktives Konto portieren. Kein Kapitalauszahlungssteuer-Effekt — solange das Geld von einer anerkannten 3a-Einrichtung in eine andere fliesst. Vorteil: nur eine Depotgebühr, klarere Übersicht für die jährliche Steuererklärung.
Eine Zusammenführung hebt den Steueraufschub nicht auf, solange das Geld immer in der Säule 3a bleibt. Anders sieht es aus, wenn du einen Teil in die Säule 3b verschieben willst — das geht nicht direkt und löst eine sofortige Besteuerung aus.
Fristen und Form
Die Fristen hängen stark vom Ausgabegefäss ab. Die typischen Werte in der Praxis:
- Lebensversicherung (3a-Versicherung): drei Monate auf das Ende des Versicherungsjahres, schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung. Vorlauf daher realistisch 4–5 Monate zwischen Entschluss und Geld auf dem neuen Konto.
- Bankenlösung (UBS, PostFinance, Raiffeisen …): Kündigung häufig monatlich oder per Quartal, meist digital im Online-Banking. Bearbeitung 3–5 Bankwerktage.
- Fintech (VIAC, finpension, Frankly, Selma): Portierung über das eigene Portal, oft inkl. Direktabwicklung mit dem Altanbieter. Bearbeitung typischerweise 5–20 Werktage.
Versicherungen verlangen regelmässig eine handschriftliche Originalunterschrift in blauer Tinte und lehnen eingescannte oder nur per E-Mail gesendete Kündigungen ab. Banken und Fintechs akzeptieren Portierungen meist digital. Kläre die Anforderungen im Zweifel vorgängig telefonisch.
Die Direktüberweisung — der wichtigste Hebel
Das juristische Kernstück beim 3a-Wechsel ist die Direktüberweisung zwischen anerkannten Vorsorgeeinrichtungen. Sie erhält den Steueraufschub vollständig — das Geld «parkiert» nie auf einem Privatkonto und wird deshalb nicht als Barauszahlung interpretiert. Genau das passiert aber, wenn die IBAN im Überweisungsformular fehlt, falsch ist oder auf das Privatkonto zeigt.
So sieht der typische Ablauf aus, wenn du von einer Versicherung zu einem Fintech wechselst:
- Neues 3a-Konto eröffnen — zuerst bei VIAC, finpension, Frankly oder Selma, damit du die IBAN und die Empfänger-Adresse hast.
- IBAN der neuen Einrichtung beschaffen — sie liegt in der Bestätigungsmail des Fintechs; Versicherungen verlangen zudem den vollen Empfängernamen und die Postadresse.
- IBAN im Kündigungsschreiben an die Versicherung angeben — die Versicherung überweist direkt, sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
- Bestätigung anfordern — Versicherung soll Vertragsende, überwiesenen Betrag und Stichtag schriftlich bestätigen.
- Beim Fintech prüfen — ist der Betrag eingegangen? Stimmt die Vertragsnummer?
Beispielhafte Direktüberweisung — wo das Geld am Ende landet
Die folgende Tabelle zeigt die vier häufigsten Zielanbieter für eine Portierung. Sie ist illustrativ und ohne Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen zu verstehen.
| Anbieter | Direktüberweisung möglich | Mindestbetrag | Bearbeitung |
|---|---|---|---|
| VIAC | Ja (Online-Formular) | Keiner | 5–15 Werktage |
| finpension | Ja (Online-Formular) | Keiner | 5–15 Werktage |
| Frankly | Ja (Online-Formular) | CHF 500 | 5–15 Werktage |
| Selma | Ja (Online-Formular) | Keiner | 5–20 Werktage |
Wer im Online-Portal auf «Konto auflösen» statt «Übertragen» klickt, löst die Kapitalauszahlungssteuer aus. Besonders Fintechs bieten beide Aktionen an — achte darauf, den Überweisungspfad zu wählen und das Ziel klar als 3a-Konto zu markieren.
Die fünf häufigsten Stolperfallen
Aus hunderten Policen-Auswertungen und Wechselgesprächen sind das die fünf Probleme, die beim Wechsel am meisten Zeit und Geld kosten:
- Überweisung ohne neue IBAN. Wer die IBAN der neuen Einrichtung nicht im Kündigungsschreiben oder Überweisungsformular angibt, zwingt die alte Einrichtung, rückzufragen — und der Prozess verlängert sich um 2–4 Wochen.
- Auflösung statt Portierung geklickt. Fintech-Portale bieten «Auflösen» und «Übertragen» an. Wer die falsche Aktion wählt, erhält eine Barauszahlung und damit die Kapitalauszahlungssteuer.
- Falsche Bezugsberechtigung bei Freizügigkeit. Beim Wechsel in eine Freizügigkeitsstiftung muss die Bezugsberechtigung im Vorsorgeausweis hinterlegt werden — wer das vergisst, riskiert im Erbfall eine ungewollte Auszahlung an falsche Personen.
- Doppel-Konto eröffnet. Wer bei der Eröffnung des neuen 3a-Kontos vergisst, das alte gleichzeitig zu kündigen, zahlt doppelt Depotgebühren und streut die Übersicht für die Steuererklärung.
- Kündigungsfrist verpasst. Wer die dreimonatige Frist der Versicherung verpasst, schiebt den Wechsel automatisch um ein Versicherungsjahr nach hinten — und zahlt eine Prämienperiode weiter, die er nicht mehr haben wollte.
Checkliste vor dem Wechsel
Die folgende Checkliste ist illustrativ und deckt die typischen Schritte ab. Sie ersetzt keine individuelle Vertragsprüfung, gibt dir aber ein belastbares Gerüst für den Ablauf.
- Aktuellen Rückkaufswert schriftlich bei der Versicherung anfordern (kostenlos, 5–15 Werktage Bearbeitung).
- Aktuelle Policennummer und Vertragsbeginn aus dem Versicherungsausweis heraussuchen.
- Kündigungsfrist der alten Police prüfen — meist drei Monate auf das Ende des Versicherungsjahres.
- Neues 3a-Konto eröffnen bei VIAC, finpension, Frankly oder Selma — die IBAN und die Empfängeradresse sind nach der Eröffnung im Online-Portal verfügbar.
- Überweisungsziel im Kündigungsschreiben eintragen: Empfänger (Name der Einrichtung), IBAN und Vertragsnummer — die Versicherung überweist direkt.
- Auf «Portierung» achten, nicht «Auflösen» klicken — der Unterschied entscheidet über die Steuerfrage.
- Bestätigung anfordern: Versicherung soll Vertragsende, überwiesenen Betrag und Stichtag schriftlich bestätigen.
- Bezugsberechtigung im Vorsorgeausweis der neuen Einrichtung dokumentieren (bei Familiennachzug ändern).
Plane den Wechsel mit einem Puffer von 2–3 Wochen vor deinem Wunschtermin — bei Versicherungen wegen der Kündigungsfrist, bei Banken wegen der Bearbeitungszeit, beim Fintech wegen der digitalen Überprüfung. Wer alles am letzten Tag einreicht, riskiert eine automatische Vertragsverlängerung.
- Schritt-für-Schritt-Checkliste (16 Punkte) für den 3a-Wechsel
- IBAN-Vorlage für die Direktüberweisung an VIAC, finpension, Frankly, Selma
- Kurz-Steckbriefe der vier Fintech-Zielanbieter
- Fristen-Rechner: Kündigungsstichtag und Überweisungstermin im Überblick
Häufige Fragen
Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich von einer Versicherung weg will?
Bei Lebensversicherungen sind es drei Monate auf das Ende des Versicherungsjahres. Verschicke das Kündigungsschreiben deshalb drei Monate und einen zusätzlichen Postpuffer von 1–2 Wochen vor dem gewünschten Stichtag. Bei Banken und Fintechs ist die Portierung oft monatlich oder per Quartal möglich.
Wer hilft mir bei Unsicherheiten zur Bezugsberechtigung?
Bei komplexen Konstellationen (Patchwork-Familien, Wohnsitz im Ausland, Todesfallschutz) lohnt sich eine kurze Rücksprache mit einer unabhängigen Vorsorge-Fachperson oder einer Freizügigkeitsstiftung deines Vertrauens. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Vorsorgeauskunft deiner Pensionskasse geben erste Hinweise.
Was kostet mich der Wechsel?
Die Portierung selbst ist bei allen genannten Anbietern kostenlos. Eine einmalige Depotgebühr für das neue Konto fällt in der Regel nicht an — du zahlst nur die laufenden Verwaltungskosten (TER) auf deine ETFs, die bei Fintechs in der Regel deutlich tiefer sind als bei Versicherungen.
Kann ich auch von einer Bank zu VIAC oder finpension wechseln?
Ja. Reine Bank-zu-Bank-Portierungen sind die unkomplizierteste Variante — Direktüberweisung, keine Kündigungsfristen, digital, 2–4 Wochen Bearbeitung. Prüfe vorgängig, ob dein Ursprungsanbieter eine Mindestlaufzeit oder eine Auflösungsgebühr verlangt.