Was ist die Vorsorgelücke?
Die Bundesverfassung legt fest, dass die berufliche Vorsorge «zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglicht (Art. 113 Abs. 2 Bst. a BV).1 Eine Prozentzahl steht dort nicht. Der Bundesrat legt diesen Grundsatz seit Einführung des Dreisäulensystems 1972 so aus, dass die Renten aus AHV/IV und beruflicher Vorsorge zusammen rund 60 % des letzten Lohns erreichen.23
Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen deinem bisherigen Einkommen und dem, was dir AHV und Pensionskasse nach der Pensionierung auszahlen. Wenn beide zusammen genau 60 % erreichen, fehlen rund 40 % des letzten Lohns. Wie viel davon du im Alter tatsächlich brauchst, hängt von deinen Ausgaben ab.
Wie viel decken AHV und Pensionskasse?
AHV (1. Säule). Die AHV-Altersrente für eine Einzelperson mit voller Beitragsdauer beträgt 2026 mindestens CHF 1'260 und höchstens CHF 2'520 pro Monat. Ab dem 1. Januar 2027 sind es CHF 1'280 bzw. CHF 2'560.4 Die Höchstrente gibt es nur bei voller Beitragsdauer und einem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 90'720 oder mehr (Werte 2026).5 Fehlen Beitragsjahre, fällt die Rente tiefer aus. Seit 2026 erhalten Altersrentnerinnen und Altersrentner zusätzlich eine 13. AHV-Rente. Sie wird einmal im Jahr im Dezember ausbezahlt, zum ersten Mal im Dezember 2026, und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten.6
Pensionskasse (2. Säule). Wie viel die Pensionskasse auszahlt, hängt von deinem versicherten Lohn, deinen Beitragsjahren und dem Reglement deiner Kasse ab. Im obligatorischen Teil ist nicht der ganze Lohn versichert: Vom Jahreslohn wird der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen. 2026 beträgt er CHF 26'460, der höchste obligatorisch versicherte Lohn CHF 64'260.7 Ab 2027 steigt der Koordinationsabzug auf CHF 26'880.4 Viele Pensionskassen versichern mehr als das gesetzliche Minimum.7 Was deine Kasse voraussichtlich auszahlt, steht in deinem Vorsorgeausweis.
Ein Beispiel
Modell · Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine persönliche Berechnung.
Annahmen: Einzelperson, Bruttolohn CHF 6'000 pro Monat (12 Monatslöhne, also CHF 72'000 im Jahr), volle AHV-Beitragsdauer, massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen für die AHV von CHF 72'576 (nächster Wert in der offiziellen Rentenskala), Werte 2026.
- 60 % des Lohns: CHF 3'600 pro Monat
- Differenz zum bisherigen Lohn: CHF 2'400 pro Monat
- AHV-Altersrente laut Rentenskala 44: CHF 2'278 pro Monat5
- Damit die 60 % erreicht werden, müsste die Pensionskasse rund CHF 1'322 pro Monat beisteuern (CHF 3'600 minus CHF 2'278).
- Mit der 13. AHV-Rente kommt einmal im Jahr eine zusätzliche Monatsrente dazu. Aufs Jahr verteilt sind das im Modell rund CHF 2'468 pro Monat aus der AHV.6
Ob deine Pensionskasse diesen Betrag erreicht, darunter oder darüber liegt, zeigt nur dein Vorsorgeausweis. Das massgebende Einkommen der AHV ist ausserdem nicht dasselbe wie dein letzter Lohn: Es ist ein Durchschnitt über alle Beitragsjahre, mit Aufwertung und allfälligen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.5
Die CHF 2'400 im Modell sind die Differenz zwischen dem letzten Lohn und dem 60-%-Ziel. Wie gross deine eigene Lücke ist, kann darüber oder darunter liegen.
Was die Säule 3a leisten kann
Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge. Sie ergänzt AHV und Pensionskasse und kann helfen, die Lücke zu verkleinern.
Höchstbeträge. Wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, kann jedes Jahr bis zu einem Höchstbetrag einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Höchstabzüge sind zugleich die Einzahlungslimiten:8
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7'258 | CHF 7'373 |
| Ohne Pensionskasse (höchstens 20 % des Erwerbseinkommens) | CHF 36'288 | CHF 36'864 |
Einzahlungen nachholen. Seit 2025 kannst du Beitragsjahre, in denen du weniger als den Höchstbetrag eingezahlt hast, bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Das geht zum ersten Mal 2026 für das Jahr 2025. Pro Jahr ist zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ein Einkauf bis zum «kleinen» Höchstbetrag möglich (2026: CHF 7'258). Voraussetzung ist unter anderem, dass du den ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres vollständig eingezahlt hast.912
Steuerwirkung. Einzahlungen in die Säule 3a kannst du bei den Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde vom Einkommen abziehen.12 Wie viel weniger Steuern du dadurch zahlst, hängt von deinem Kanton, deiner Gemeinde und deinem Einkommen ab.
Beispiel · Steuerentlastung pro CHF 1'000 Einzahlung, berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).10
Annahmen: Steuerjahr 2026, ledig, keine Kinder, ohne Kirchensteuer, kein Vermögen, Wohnort Kantonshauptort. Verglichen wird die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde bei einem steuerbaren Einkommen von X und von X minus CHF 1'000. Das steuerbare Einkommen ist nach allen Abzügen gerechnet und liegt tiefer als der Bruttolohn.
| Wohnort | steuerbares Einkommen CHF 60'000 | steuerbares Einkommen CHF 100'000 |
|---|---|---|
| Bern (BE) | CHF 244 | CHF 318 |
| Genf (GE) | CHF 263 | CHF 317 |
| Liestal (BL) | CHF 269 | CHF 343 |
| Lausanne (VD) | CHF 254 | CHF 337 |
| Zug (ZG) | CHF 105 | CHF 196 |
| Zürich (ZH) | CHF 200 | CHF 259 |
Die Auswahl der Orte ist keine Rangliste und kein Hinweis auf einen Wohnort.
In diesen sechs Beispielen liegt die Entlastung zwischen CHF 105 und CHF 343 pro CHF 1'000 Einzahlung. Bei anderen Einkommen, Wohnorten oder persönlichen Verhältnissen kann sie tiefer oder höher sein. Deinen eigenen Wert kannst du im Steuerrechner der ESTV mit deinen Angaben berechnen.
Grössenordnung.
Modell · Wer 25 Jahre lang jedes Jahr CHF 7'258 einzahlt, hat CHF 181'450 eingezahlt. Annahmen: gleichbleibender Betrag, ohne Zins oder Rendite, ohne Kosten und ohne Steuer beim Bezug. Auf 20 Jahre verteilt entspricht diese Summe rund CHF 756 pro Monat.
Die Säule 3a kann eine Lücke also verkleinern. Wie stark, hängt davon ab, wie lange und wie viel du einzahlst und wie sich das Guthaben entwickelt.
Wo die Grenzen der Säule 3a liegen
Höchstbeträge. Mehr als den jährlichen Höchstbetrag (plus allfällige Einkäufe für fehlende Jahre) kannst du nicht einzahlen. Einzahlen kannst du nur, solange du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast.811
Steuer beim Bezug. Beim Bezug wird das Guthaben besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen. Bei der direkten Bundessteuer wird dafür ein Fünftel des ordentlichen Tarifs angewendet.11 Auch Kanton und Gemeinde besteuern den Bezug für sich allein, getrennt vom übrigen Einkommen; den Tarif legt der Kanton fest.16 Der Steuerabzug beim Einzahlen ist also kein endgültiger Steuererlass, sondern eine andere Besteuerung zu einem späteren Zeitpunkt.
Bindung. Das Geld ist für die Vorsorge gebunden. Du kannst es frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter beziehen, bei einem Referenzalter von 65 also ab 60. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 liegt das Referenzalter mit der AHV-21-Reform zwischen 64 und 65 Jahren (Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate, 1962: 64 und 6 Monate, 1963: 64 und 9 Monate); ab Jahrgang 1964 gilt 65.517 Der früheste 3a-Bezug liegt für sie entsprechend bei 59 Jahren und 3 Monaten (1961), 59 und 6 Monaten (1962) bzw. 59 und 9 Monaten (1963); ab Jahrgang 1964 bei 60.1217 Arbeitest du über das Referenzalter hinaus weiter, kannst du den Bezug um höchstens fünf Jahre aufschieben.12 Früher geht es nur in den gesetzlich geregelten Fällen, zum Beispiel für selbst bewohntes Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz, bei Bezug einer ganzen IV-Rente oder für einen Einkauf in die Pensionskasse.1211
Konto, Wertschriften oder Versicherung: eine Einordnung
Die Säule 3a gibt es in zwei rechtlichen Formen: als Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung und als Vorsorgeversicherung bei einer Versicherung.12 Keine Form ist für alle besser. Sie unterscheiden sich darin, wie das Geld angelegt ist und was zusätzlich abgedeckt ist.
- 3a-Konto: Das Guthaben liegt als Spareinlage bei einer Bank und wird verzinst.12 Der Wert schwankt nicht mit den Börsenkursen. Wie viel dazukommt, hängt vom Zinsniveau ab.
- 3a mit Wertschriften: Das Guthaben wird über eine Bank in Wertschriften angelegt, für die Anlagevorschriften gelten.12 Der Wert schwankt mit den Kursen und kann beim Bezug höher oder tiefer sein als die Einzahlungen. Es fallen Kosten an, die je nach Lösung unterschiedlich hoch sind.
- 3a-Versicherung: Sie verbindet das Sparen mit einem Versicherungsschutz, etwa bei Tod oder Invalidität.12 Ein Teil der Prämie deckt diesen Schutz und die Kosten. Wird die Police vor Ablauf aufgelöst, zählt der Rückkaufswert. Er kann tiefer sein als die Summe der einbezahlten Prämien.15 Den aktuellen Stand zeigt dein Policenauszug.
Was für dich passt, hängt unter anderem von deinem Anlagehorizont, deiner Risikobereitschaft und deinem Bedarf an Versicherungsschutz ab.
Wie du deine eigene Lücke findest
- AHV: Mit dem Online-Rechner ESCAL der Informationsstelle AHV/IV erhältst du eine unverbindliche Schätzung deiner Altersrente.13 Genauer ist eine Rentenvorausberechnung, die du bei deiner Ausgleichskasse beantragen kannst.14
- Pensionskasse: Dein Vorsorgeausweis zeigt das voraussichtliche Altersguthaben und die voraussichtliche Altersrente nach dem Reglement deiner Kasse.
- Zusammenzählen: Leg die beiden Beträge neben deinen heutigen Lohn und neben die Ausgaben, die du im Alter erwartest.
- Steuern: Wie viel eine 3a-Einzahlung in deinem Fall bei den Steuern ausmacht, kannst du im Steuerrechner der ESTV berechnen.10
Hinweis: Deine persönliche Vorsorgelücke hängt von deinen AHV-Beitragsjahren, dem Reglement deiner Pensionskasse und deinem Wohnkanton ab. Die Beispiele in diesem Artikel sind Modelle und ersetzen keine persönliche Berechnung. Verlässliche Zahlen liefern die Rentenschätzung bzw. Rentenvorausberechnung der AHV und dein Vorsorgeausweis der Pensionskasse.
Wenn du die Gebühren verschiedener 3a-Lösungen nebeneinander sehen willst, findest du sie in unserer Gebührentabelle. Hast du eine 3a-Police, kannst du sie hochladen. Wir schicken dir die Zahlen aus deiner Police per E-Mail.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Vorsorgelücke bei einem Lohn von CHF 6'000 pro Monat?
Gemessen am Ziel von rund 60 % des letzten Lohns fehlen im Modell CHF 2'400 pro Monat. Die tatsächliche Lücke hängt davon ab, wie hoch deine AHV-Rente und deine Pensionskassenleistung ausfallen. Das zeigen die AHV-Rentenschätzung und dein Vorsorgeausweis.
Wie viel kann ich 2026 und 2027 in die Säule 3a einzahlen?
Mit Pensionskasse sind es 2026 höchstens CHF 7'258 und 2027 höchstens CHF 7'373. Ohne Pensionskasse sind es höchstens 20 % des Erwerbseinkommens, jedoch nicht mehr als CHF 36'288 (2026) bzw. CHF 36'864 (2027).8
Wie viel Steuern spare ich mit einer 3a-Einzahlung?
Das hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab. In den sechs Beispielen in diesem Artikel, berechnet mit dem Steuerrechner der ESTV, liegt die Entlastung zwischen CHF 105 und CHF 343 pro CHF 1'000 Einzahlung. Beim späteren Bezug wird das Guthaben besteuert.1011
Quellen
- Bundesverfassung, Art. 113, Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_113
- Informationsstelle AHV/IV, Berufliche Vorsorge (BV): https://www.ahv-iv.ch/de/sozialversicherungen/weitere-sozialversicherungen/berufliche-vorsorge-bv
- Bundesrat, Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 19.11.2014, PDF-S. 12 (BSV): https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/73ENI9bPvOcP/altersvorsorge_2020botschaftbundesbeschlussundgesetzestext.pdf
- BSV, Medienmitteilung «AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken» vom 2.10.2026: https://www.bsv.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV, Stand 1.1.2026, Rentenskala 44: https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
- BSV, 13. AHV-Rente: Umsetzung der Initiative: https://www.bsv.admin.ch/de/umsetzung-13-ahv-rente
- BSV, Die schweizerische Altersvorsorge (Beträge 2026): https://www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/HPs3-Czqe8-1/Altersvorsorge_Basis.pdf
- ESTV, Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der direkten Bundessteuer: https://www.estv.admin.ch/de/zinssaetze-hoechstabzuege-saeule-3a-direkte-bundessteuer
- BSV, Die dritte Säule: https://www.bsv.admin.ch/de/die-dritte-saeule
- ESTV, Steuerrechner (Berechnung vom 13.10.2026): https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a «Steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a» vom 22.12.2025: https://www.estv.admin.ch/dam/de/sd-web/yQgKmvu80LEr/dbst-ks-2025-1-018a-dv-de.pdf
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Art. 1, 3, 3a, 5, 7, 7a, Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1985/1778_1778_1778/de
- Informationsstelle AHV/IV, Online-Rechner (ESCAL): https://www.ahv-iv.ch/de/sozialversicherungen/alters-und-hinterlassenenversicherung-ahv/online-rechner
- Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 3.06 Rentenvorausberechnung, Stand 1.1.2026: https://www.ahv-iv.ch/p/3.06.d
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), SR 221.229.1, Art. 90–92 (Umwandlung und Rückkauf), Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/719_735_717/de
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), SR 642.14, Art. 11 Abs. 3 (Kapitalleistungen aus Vorsorge für sich allein besteuert) und Art. 1 Abs. 3 (Tarife Sache der Kantone), Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/1256_1256_1256/de
- AHVG, SR 831.10, Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17.12.2021 (AHV 21), Bst. a; BVG Art. 13 Abs. 1 (Referenzalter BVG = AHV), Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de