Was sind die Maximalbeiträge 2024/2025?

Der Bundesrat setzt die jährlichen Maximalbeiträge in die Säule 3a fest. Für Angestellte ohne 2. Säule (Pensionskasse) gilt der volle Maximalbetrag — für Angestellte mit Pensionskasse die Hälfte, sofern der BVG-Mindestlohn erreicht ist. Der Wechsel zwischen den beiden Stufen erfolgt automatisch beim Erreichen der BVG-Eintrittsschwelle (2026: CHF 22'050).

Jahr Ohne 2. Säule Mit 2. Säule (BVG-pflichtig)
2024 CHF 7'056 50% davon
2025 CHF 7'258 50% davon
2026 (geplant) CHF 7'258 50% davon
💡 Wichtig zu wissen

Im Jahr 2025 wurde der Maximalbeitrag für Erwerbstätige ohne 2. Säule von CHF 7'056 auf CHF 7'258 angehoben. Die Erhöhung gilt rückwirkend für 2025 — wer bereits den alten Betrag eingezahlt hat, kann die Differenz noch nachzahlen und in der Steuererklärung geltend machen.

Welchen Beitrag du maximal einzahlen darfst, hängt allein von deinem BVG-Status ab — nicht von deinem Einkommen. Praktisch relevant ist aber: Wer zu wenig verdient, kann nicht den vollen Maximalbeitrag leisten, weil die Säule-3a-Einzahlung in einem realistischen Verhältnis zum Bruttolohn stehen sollte. Bei sehr tiefen Einkommen reduziert sich der effektive Sparhebel entsprechend.

Wie viel Steuern sparst du maximal?

Die Antwort hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab — dem Steuersatz, mit dem dein letzter verdienter Franken besteuert wird. Je höher dein Einkommen und je progressiver dein Kanton, desto höher der Hebel pro einbezahltem Franken.

Beispiel: Bruttojahreslohn CHF 100'000, alleinstehend, Zürich
Säule 3a-Einzahlung (Volleinlage) CHF 7'258
Grenzsteuersatz (effektiv) ~ 21–25 %
Steuerersparnis im Jahr ~ CHF 1'500–1'800
Übers 30 Jahre kumuliert ca. CHF 50'000+
Beispiel: Bruttojahreslohn CHF 150'000, verheiratet, Bern
Säule 3a-Einzahlung (Volleinlage) CHF 7'258
Grenzsteuersatz (effektiv) ~ 27–30 %
Steuerersparnis im Jahr ~ CHF 2'000–2'200
Übers 30 Jahre kumuliert ca. CHF 65'000–70'000
⚠️
BVG-Eintrittsschwelle 2026: Der für die Hälfte-Regelung relevante BVG-Mindestlohn bleibt 2026 unverändert bei CHF 22'050. Verdienst du weniger, bist du ohne 2. Säule und kannst den vollen Maximalbeitrag einzahlen — aber realistisch nur, wenn du es dir leisten kannst.

Kantonale Steuerunterschiede: Wo holst du am meisten raus?

Die Schweiz hat 26 Kantone mit unterschiedlich progressiven Steuertarifen. Das hat direkte Auswirkungen darauf, wie viel Steuern du mit der Säule 3a sparst: Der gleiche Beitrag bringt in Zug deutlich weniger Ersparnis als in Zürich, weil der Grenzsteuersatz in Zug bei mittleren Einkommen tiefer liegt.

📌 Überblick: Steuerersparnis bei CHF 7'258 Einlage (CHF 100'000 Einkommen, Single)

Konkrete Werte schwanken je nach Tarifrevision. Die folgende Tabelle zeigt eine illustrative Bandbreite pro Kanton, basierend auf den jeweiligen Steuertarifen für mittlere Einkommen.

Kanton Tarif-Profil ca. Ersparnis bei CHF 100'000
Zürich (ZH) progressiv, mittel-hoch ~ CHF 1'500–1'900
Bern (BE) progressiv, mittel-hoch ~ CHF 1'400–1'800
Vaud (VD) progressiv, hoch ~ CHF 1'600–2'000
Basel-Stadt (BS) progressiv, hoch ~ CHF 1'500–1'900
Zug (ZG) flach, tief ~ CHF 800–1'100
Schwyz (SZ) flach, sehr tief ~ CHF 700–1'000

Wer als Pendler oder Wochenaufenthalter die Möglichkeit hat, den Kantonswechsel steuerlich zu nutzen, kann mit derselben Säule-3a-Einzahlung in einem progressiven Kanton hunderte Franken mehr sparen. Allerdings ist der Aufwand hoch, den offiziellen Wohnsitz zu wechseln — und nicht jede Lebenssituation erlaubt das (Familie, Schulpflicht, berufliche Anbindung).

💡
Faustregel: Die Steuerersparnis pro Säule-3a-Franken ist dort am höchsten, wo dein Grenzsteuersatz am höchsten ist. Für die meisten Angestellten bedeutet das: einfach den vollen Maximalbeitrag einzahlen, der Rest erledigt die Steuererklärung.

Timing: Wann solltest du einzahlen?

Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wann. Drei Hebel sind relevant:

⚠️
Vorbezug-Sperre: Wer einmal einen Vorbezug für Wohneigentum macht, kann für die nächsten fünf Jahre keine Einzahlungen mehr in dasselbe 3a-Konto leisten. Plane Einkäufe und Vorbezüge deshalb zeitlich versetzt — und nutze idealerweise ein zweites 3a-Konto, um den Hebel zu erhalten.

Steuer-Checkliste 3a: 10 Punkte für maximale Abzüge

Die folgenden 10 Punkte decken den typischen jährlichen Steuer-Check für Angestellte ab. Du kannst sie als Vorlage für deine eigene November-Steuerplanung nutzen — oder du holst sie dir druckfertig per E-Mail (siehe Formular weiter unten).

  1. Aktuellen Maximalbeitrag prüfen — 2026 sind CHF 7'258 möglich (Erwerbstätige ohne 2. Säule).
  2. Lohnentwicklung beobachten: erhöht sich dein AHV-Lohn, lohnt sich die Maximaleinlage neu.
  3. Steuerprogression des Kantons prüfen: in tiefen Progressionsstufen bringt die Einlage mehr Ersparnis pro Franken.
  4. Beitragsjahr und Steuerperiode abgleichen — wer im Dezember einzahlt, profitiert vom vollen Abzug im gleichen Jahr.
  5. Einkaufspotenzial in 2. Säule vs. 3a gegeneinander abwägen: PK-Einkauf vor 3a-Volleinlage.
  6. Mehrere 3a-Konten eröffnen (VIAC, finpension, Frankly, Selma) — Staffelung spart beim Bezug Tausende.
  7. Vorbezug vermeiden: bereits ein Vorbezug blockiert die jährliche Einlage in dasselbe Konto für 5 Jahre.
  8. Säule 3a-Beiträge in der Steuererklärung unter «Vorsorgeaufwand» deklarieren.
  9. Bezugszeitpunkt staffeln — mehrere kleinere Bezüge in verschiedenen Steuerjahren statt ein grosser.
  10. Jedes Jahr im November den Beitrag fürs Folgejahr festlegen — nicht spontan im Dezember entscheiden.
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Zusammenspiel mit der Pensionskasse (2. Säule)

Die Säule 3a ist nur eine von drei Vorsorgesäulen. Für Angestellte ist die Pensionskasse (Säule 2) die wichtigere — sowohl für die laufende Vorsorge als auch für die Steueroptimierung. Der grösste Hebel liegt oft im PK-Einkauf: Wer bisher zu wenig in die PK eingezahlt hat (etwa nach einem Jobwechsel mit kleinerem Lohn), kann die fehlenden Beiträge nachzahlen und den vollen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Praktisch empfiehlt sich diese Reihenfolge für die jährliche Steuerplanung:

  1. PK-Einkaufspotenzial prüfen — der Vorsorgeausweis der Pensionskasse zeigt die maximale Einkaufssumme. Höhere PK-Einkäufe bringen oft mehr Steuerersparnis pro Franken als 3a-Volleinlagen, besonders bei sehr progressiven Einkommen.
  2. PK-Einkauf leisten — unter «Vorsorgeaufwand» in der Steuererklärung deklariert. Wirkt zudem reduzierend auf den Koordinationsabzug und kann die Altersrente erhöhen.
  3. Säule 3a-Maximaleinlage — zusätzlich zum PK-Einkauf einzahlen. Effekt: doppelter Steuerhebel im gleichen Jahr.
  4. Bezug staffeln — beim Pensionierungszeitpunkt PK-Kapital und 3a-Kapital auf verschiedene Steuerjahre verteilen. Detail im Steuer-Staffelungs-Planer.
📌 Faustregel

PK-Einkauf und Säule-3a-Einzahlung sind beide Vorsorgeaufwand und werden in der Steuererklärung zusammengerechnet. Es gibt keine fixe gesetzliche Obergrenze für die kombinierte Abzugssumme, aber die kantonale Praxis variiert. Bei kombinierten grossen Beiträgen (CHF 50'000+) empfiehlt sich eine vorgängige Rücksprache mit der Steuerverwaltung oder einer Fachperson.

Häufige Fehler und Fallen

Auch wenn die Säule-3a-Einzahlung grundsätzlich einfach ist, gibt es eine Reihe wiederkehrender Fehler, die bares Geld kosten:

⚠️
Bezugs-Cash-Trick vermeiden: Wer einen grossen Säule-3a-Bezug für eine Anschaffung (Auto, Renovation, Reise) macht und das Geld auf das Privatkonto fliesst, zahlt sofort die Kapitalleistungssteuer. Bei grossen Beträgen kann das locker 8–15 % des bezogenen Kapitals ausmachen. Ein Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum oder eine geplante Staffelung ist fast immer günstiger.
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Rechtlicher Hinweis (FIDLEG): Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) dar. Alle Berechnungen sind vereinfacht und basieren auf öffentlich zugänglichen Maximalbeiträgen und indikativen Steuertarifen. Die effektive Steuerersparnis hängt vom individuellen Einkommen, Kanton, Zivilstand, Kirchgemeinde und der persönlichen Vorsorgesituation ab. Für eine auf deine persönliche Situation zugeschnittene Steuerplanung wende dich an eine zugelassene Vorsorge- oder Steuerexpertin.