Wer darf Säule-3a-Einkäufe leisten?
Säule-3a-Einkäufe (auch Nachkauf oder Wiedereinkauf genannt) sind eine Sonderform der 3a-Einzahlung: Du überweist nicht «einen Jahresbeitrag», sondern eine grössere Einmal-Summe, die auf mehrere zurückliegende Jahre aufgeteilt wird. Voraussetzung dafür ist, dass in diesen zurückliegenden Jahren nicht der volle Maximalbeitrag geleistet wurde — typisch nach Jobwechsel, Studium, längerer Auszeit oder lange Teilzeit.
Wer in der Schweiz überhaupt in die Säule 3a einzahlen darf, kann grundsätzlich auch Einkäufe leisten — die Unterscheidung liegt in den Obergrenzen und den Stiftungsreglementen:
- Angestellte mit Pensionskasse (BVG-pflichtig). Du kannst maximal bis zur Hälfte des jährlichen Maximalbeitrags pro Jahr nachkaufen — also rund CHF 3'629 (Stand 2026). Die meisten 3a-Stiftungen akzeptieren den Einkauf unkompliziert, sofern der Vorsorgeausweis kein Vorbezug-Verbot in den letzten drei Jahren ausweist.
- Angestellte ohne Pensionskasse. Du kannst jährlich bis zum vollen Maximalbeitrag (CHF 7'258 in 2026) als Einkauf leisten — sofern du in den zurückliegenden Jahren weniger oder nichts eingezahlt hast. Praktisch relevant für Einkäufe in dieser Gruppe ist die Frage, ob du schon eine 3a-Stiftung hast; falls nein, kannst du gleichzeitig eine Stiftung eröffnen und den Einkauf vornehmen.
- Selbständigerwerbende. Ohne eigene 2. Säule darfst du den vollen Maximalbeitrag pro Jahr einkaufen, sofern die Differenz zwischen dem jährlichen Max.-Beitrag und den bereits geleisteten Einzahlungen dies zulässt — bei Eintritt ins Erwerbsleben oft pro-rata (BVG-Eintrittsjahr als Stichtag).
- Stiftungsaufnahme und Anbieter-Akzeptanz. VIAC, finpension, Frankly, Selma und die meisten Bankstiftungen akzeptieren Einkäufe direkt online. Die Bank oder Fintech verlangt einen kurzen Nachweis (Steuererklärung Vorjahr, Einkommen, BVG-Status) und überweist den Einkauf auf das bestehende Konto.
VIAC und finpension akzeptieren Einkäufe in der Regel sofort nach Kontoeröffnung — auch ohne Vorjahres-Beiträge. Frankly verlangt eine Mindest-Beitragsdauer von einem Jahr, bevor ein Einkauf akzeptiert wird. Versicherungs-Stiftungen (Liberty, klassische Versicherer) sind am strengsten und brauchen oft einen schriftlichen Einkaufsantrag plus Vorsorgeausweis.
Wie wird das Nachkauf-Maximum berechnet?
Die Berechnung des Nachkauf-Maximums ist eigentlich einfach — die Realität wird kompliziert durch die Frage, welche Beitragsjahre als «bereits geleistet» zählen und welches Einkommen für die Berechnung massgeblich ist.
Die Standardformel lautet:
Konkret heisst das: Wer mit 25 ins Berufsleben eingestiegen ist und heute 35 ist, hat 10 potenzielle Beitragsjahre. Wenn er in 7 davon eingezahlt hat (3 Jahre Teilzeit oder Jobwechsel-Lücke), sind bis zu 3 × CHF 7'258 = CHF 21'774 nachkaufbar — alles in einem Jahr oder über mehrere Jahre verteilt.
Für die Praxis: Die genauen Werte hängen vom Eintrittsalter, vom Erwerbseinkommen und vom BVG-Status ab. Die folgende Tabelle zeigt eine indikative Übersicht für Angestellte ohne 2. Säule bei einem konkreten Lohn:
| Heutiges Alter | Beitragsjahre seit Eintritt | Bereits eingezahlt | Nachkaufspotenzial |
|---|---|---|---|
| 35 Jahre | 10 Jahre | 5 Jahre | 5 × CHF 7'258 = CHF 36'290 |
| 45 Jahre | 20 Jahre | 15 Jahre | 5 × CHF 7'258 = CHF 36'290 |
| 55 Jahre | 30 Jahre | 25 Jahre | 5 × CHF 7'258 = CHF 36'290 |
Genauer und verbindlich ist das konkrete Nachkaufspotenzial immer auf dem Vorsorgeausweis der 3a-Stiftung aufgeführt. Das ist die offizielle Bestätigung, die du für die ESTV im Steuererklärungsjahr brauchst — und die du auch der Bank zur Überweisung vorlegst.
Einkaufsplan-Overlay mit der Steuer-Staffelung
Wer Säule-3a-Einkäufe in einen grösseren Vorsorge-Plan einbettet, sollte die Einkäufe nicht isoliert betrachten — sondern als eine Schicht im dreistufigen Vorsorge-Optimierungs-Plan. Die übliche Reihenfolge ist:
- PK-Einkauf in der Pensionskasse (Säule 2) prüfen. Der Vorsorgeausweis der Pensionskasse zeigt die maximale Einkaufssumme. PK-Einkäufe sind steuerlich oft noch effizienter als 3a-Einkäufe, weil sie die Progression tiefer brechen und die Koordinationsabzüge dauerhaft reduzieren. Faustregel: PK-Einkauf zuerst, sofern deine PK Einkäufe akzeptiert.
- Säule-3a-Volleinlage pro Jahr sicherstellen. Auch wenn du Einkäufe planst, solltest du pro Jahr immer das 3a-Maximum in eine oder mehrere Stiftungen einzahlen — am besten in mehrere Konten verteilt (VIAC + finpension + ggf. Liberty). Diese jährliche Volleinlage ist Voraussetzung für jede spätere Staffelung beim Bezug.
- Wiedereinkauf / Nachkauf in die Säule 3a leisten. Wenn nach PK-Einkauf und Volleinlage noch Budget für Steuerersparnis da ist und du in den Vorjahren weniger als das Maximum geleistet hast, planst du den Einkauf. Verteilen auf mehrere Jahre ist oft sinnvoll — eine grosse Einmal-Summe in einem Jahr löst die 3-Jahres-Vorbezug-Sperre aus.
PK-Einkauf → 3a-Volleinlage → 3a-Nachkauf. Wenn die kantonale Steuerverwaltung sehr grosse kombinierte Beiträge (PK + 3a) als «nicht plausibel» einstuft, kann eine Sonderbehandlung folgen — vorgängige Rücksprache mit dem Steueramt oder einer Fachperson spart dann Diskussionen.
Einkaufsplan-Beispiel: 5-Jahres-Overlay
| Jahr | PK-Einkauf | 3a-Volleinlage (VIAC / finpension) | 3a-Nachkauf | Gesamt-Abzug |
|---|---|---|---|---|
| Jahr 1 | CHF 30'000 | CHF 3'629 (50%) | – | CHF 33'629 |
| Jahr 2 | – | CHF 3'629 | CHF 7'258 | CHF 10'887 |
| Jahr 3 | – | CHF 3'629 | CHF 7'258 | CHF 10'887 |
| Jahr 4 | – | CHF 3'629 | CHF 7'258 | CHF 10'887 |
| Jahr 5 | – | CHF 3'629 | – | CHF 3'629 |
| 5-Jahres-Summe | CHF 30'000 | CHF 18'145 | CHF 21'774 | CHF 69'919 |
Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % ergibt das eine kumulierte Steuerersparnis von rund CHF 19'577 über fünf Jahre — ohne die laufende Rendite auf den nachgekauften Vorsorgebetrag mitzurechnen. Die PK-Einkäufe kommen dabei typisch zuerst (Jahr 1), die 3a-Nachkäufe folgen über die nächsten drei Jahre.
Steuerliche Wirkung: wie viel sparst du mit einem Einkauf wirklich?
Die Steuerersparnis durch einen Säule-3a-Einkauf folgt demselben Mechanismus wie die reguläre jährliche Einzahlung: Der eingezahlte Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen, und die Steuerersparnis entspricht dem Einkaufsbetrag × deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Im Vergleich zur jährlichen Volleinlage ist der Einmal-Einkauf steuerlich äquivalent — die Steuerersparnis pro einbezahltem Franken ist dieselbe. Der Unterschied liegt in der Wahl des Zeitpunkts: Wann der Einkauf erfolgt, verschiebt die Steuerersparnis auf das gewählte Jahr und damit typischerweise in eine höhere Progressionsstufe (wenn das Einkommen gerade hoch ist).
Wichtig: Art. 79b BVG verbietet den Vorbezug für Wohneigentum während 3 Jahren nach jedem Einkauf in genau dieses 3a-Konto. Wer im Jahr eines Einkaufs Wohneigentum vorbeziehen will, lässt die Steuerersparnis vollständig zurückfordern. Konsequenz: grosses Einkauf nur, wenn kein WEF-Vorbezug in den nächsten 3 Jahren geplant ist.
Häufige Fallen und Sperrfristen beim Einkauf
Einkäufe in die Säule 3a sind steuerlich einer der grössten Hebel — aber nur, wenn du die Sperrfristen und typischen Fallen kennst. Die folgenden sieben Punkte kosten jährlich Tauende von Franken an unnötiger Steuer oder an verpassten Sparchancen:
- Vorbezug-Sperre Art. 79b BVG. Wer nach einem Einkauf innerhalb von 3 Jahren aus demselben 3a-Konto einen WEF-Vorbezug macht, löst eine vollständige Rückforderung der Steuerersparnis aus — die Steuer wird im Nachhinein nochmals fällig. Konsequenz: niemals im gleichen Jahr einen grossen Einkauf und einen WEF-Vorbezug aus demselben Konto planen.
- 5-Jahres-Vorbezug-Sperre (kontoübergreifend). Wer einen WEF-Vorbezug getätigt hat, kann für 5 Jahre nicht mehr in genau dieses Konto einzahlen — weder als Volleinlage noch als Einkauf. Das blockiert den jährlichen Sparhebel auf dem betroffenen Konto. Lösung: zweites 3a-Konto eröffnen (andere Stiftung), dort weiter einzahlen und einkaufen.
- Karenzfristen bei Anbieterwechsel. Wer von einer alten Versicherung oder Bankstiftung zu VIAC/finpension/Frankly wechselt, hat dort oft 6–12 Monate Wartezeit bis zum ersten Einkauf. Die neue Stiftung braucht erst einen Bestand, bevor sie Einkäufe akzeptiert.
- Fehlende schriftliche Einkaufsbestätigung. Die ESTV verlangt für die Steuererklärung eine offizielle schriftliche Einkaufsbestätigung der Stiftung. Wer ohne Bestätigung in der Steuererklärung abzieht, riskiert eine Steuernachforderung. VIAC, finpension und Frankly liefern das automatisch.
- Einkauf nach Vorbezug ohne 3-Jahres-Frist. Wer im Vorjahr einen WEF-Vorbezug hatte und im Folgejahr einen Einkauf leistet, löst die Rückforderungsregel aus. Lösung: 3 Jahre abwarten, oder Einkauf auf einem anderen Konto leisten.
- Pro-Rata-Berechnung bei Eintritt ins Erwerbsleben. Wer erst seit kurzem erwerbstätig ist (z.B. Umsteiger aus dem Ausland), kann nur pro-rata einkaufen — nicht den vollen Satz. Stichtag ist das BVG-Eintrittsjahr.
- Zu grosse Einmal-Einkäufe in einem Jahr. Wer in einem Jahr CHF 50'000 in die 3a einkauft, bringt sich für 3 Jahre in die WEF-Vorbezug-Sperre. Bei mittleren Einkommen ist das oft zu ambitioniert. Kleiner staffeln = besser.
10-Punkte-Einkaufs-Checkliste 3a
Die folgenden 10 Punkte decken die typische Einkaufs-Planung ab. Du kannst sie als Vorlage für deine eigene November-Steuerplanung nutzen — oder du holst sie dir druckfertig per E-Mail (siehe Formular weiter unten).
- Vorsorgeausweis der Stiftung prüfen — dort steht dein konkretes Nachkaufspotenzial («Vorfinanzierungs- oder Einkaufsmöglichkeit»).
- Mit der Stiftung die Einkaufssumme schriftlich bestätigen lassen — die offizielle Bestätigung brauchst du im Steuerjahr.
- PK-Einkauf in der Pensionskasse vor 3a-Einkauf prüfen — oft höhere Steuerersparnis pro Franken.
- WEF-Vorbezug in den nächsten 3 Jahren? Wenn ja, keinen Einkauf im Jahr davor planen (Art. 79b BVG).
- Einkauf staffeln — pro Jahr nicht mehr als ein «Jahresbeitrag-Äquivalent», nie alles auf einmal.
- Mehrere 3a-Konten parallel führen — Einkauf auf das Konto ohne Vorbezug-Sperre, andere Konten für Volleinlage.
- BVG-Eintrittsalter und Beitragsjahre prüfen — das Maximum berechnet sich ab BVG-Eintritt, nicht ab Erwerbsstart.
- Karenzfristen bei Anbieterwechsel beachten — neue Fintechs brauchen 6–12 Monate Vorlauf bis zum Einkauf.
- Steuererklärung im Folgejahr — unter «Vorsorgeaufwand» den Einkauf mit Stiftungsbestätigung deklarieren.
- Jedes Jahr im November den Einkaufsplan fürs Folgejahr festlegen — und nicht erst im Dezember entscheiden.